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Vorträge und Seminare

Herr Bär hält Vorträge und Seminare zu den Bereichen Öffentliches Baurecht und Immobilienrecht. Er ist für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt als Dozent für die Ausbildung von Referendaren tätig.

Aktuell doziert Herr Bär zu den Themen „Grundstücksrecht – Erwerb von Immobilien“ und „Grundlagen der Immobilienwirtschaft – öffentliches Baurecht“ an der VWA in Frankfurt/Darmstadt/Offenbach am Main. Die Vorträge richten sich vornehmlich an Teilnehmer mit meist betriebswirtschaftlichem oder technischem Hintergrund und konzentrieren sich auf den praktischen Umgang mit diesen Themen. Sofern Sie für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens Interesse an der Buchung von Seminaren zu diesem Thema oder anderen Themen aus unseren Beratungsschwerpunkten haben, sprechen Sie uns an!

 

Honorare

Die Transparenz der Honorare für unsere Dienstleistungen ist uns ein Anliegen.

Die Abrechnung der Rechtsanwaltshonorare ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, berechnen sich die Gebühren hauptsächlich nach der Höhe des Gegenstandswertes, dass heißt nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten (z.B. Höhe der Forderung) sowie nach den sog. Rahmengebühren aus dem Vergütungsverzeichnis der Anlage zum RVG. Es werden die Gebühren für die verschiedenen möglichen anwaltlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Beratung, außergerichtlichen Vertretung, Einreichung der Klage, Vertretung im Widerspruchsverfahren, Verhandlungstermine, Abschluss von Vergleichen etc. berechnet.

Da diese Abrechnung oftmals nicht dem Arbeitsaufwand oder der Bedeutung der Sache gerecht wird, können hiervon abweichend oder auch zusätzliche Vereinbarungen über die Vergütung getroffen werden. Allerdings dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.

Stundenhonorare

Für unsere anwaltlichen Dienstleistungen vereinbaren wir häufig eine Vergütung nach Zeitaufwand. Um kostendeckend und der Sache nach angemessen arbeiten zu können, kalkulieren wir in der Regel einen Stundensatz von 200,00 bis 300,00 €, je nach Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten, wirtschaftlichen Wert sowie Haftungsrisiko unter Beachtung des voraussichtlichen Zeitaufwandes und der juristischen Schwierigkeiten. Abgerechnet werden nur Zeiten, die für die Mandatsführung sinnvoll und der Sache nach angemessen sind. Die Transparenz und Prüfbarkeit der entstandenen Kosten gewährleisten wir durch regelmäßige zeitnahe Abrechnungen.

In gerichtlichen Verfahren ist es uns untersagt, Vergütungsvereinbarungen zu treffen, die zu einer Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren führen würden (§ 49b BRAO).

Pauschale Vergütungsvereinbarung und Beratungsverträge

Für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren wir eine Pauschale, die der Bedeutung und Schwierigkeit der Sache, der notwendigen Vorbereitungszeit und der Dauer des Gespräches angemessen ist. Eine erste Beratung für Privatpersonen kostet üblicherweise 249,90 EUR. Soll unsere Tätigkeit fortgesetzt werden, wird am Ende des Gesprächs die weitere Vergütung vereinbart.

Für langfristige Mandatsbeziehungen mit regelmäßigem und kurzfristigem Beratungsbedarf empfehlen wir den Abschluss eines Beratungsvertrages mit einer Stundenhonorarvereinbarung, ggf. mit der Vereinbarung einer monatlichen Grundpauschale. Die Vereinbarung kann ein Basishonorar vorsehen, welches ein bestimmtes Zeitkontingent erhält. Auf der Grundlage eines Beratungsvertrages ist es uns möglich, günstigere Stundensätze anzubieten.

Zu den individuell vereinbarten Honoraren werden die gesetzliche Umsatzsteuer sowie entstandene Auslagen hinzugerechnet.

Da jeder Einzelfall verschieden ist und eine individuelle Kalkulation erfordert, sprechen Sie uns wegen der Kosten im konkreten Fall einfach an.