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Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen in der Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen rund um das Grundstück und dessen Bebauung. Wir bieten umfassende Betreuung auf dem Gebiet des Verwaltungs-, Immobilien- und Wirtschaftsrechts. Dazu gehört die außergerichtliche Interessenwahrnehmung und gerichtliche Vertretung vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Weiterhin beraten wir Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts. Hierzu gehören neben dem öffentlichen Baurecht das Gewerberecht, Handwerksrecht, Subventionsrecht und Energierecht, aber auch das Beamtenrecht, Polizeirecht und Versammlungsrecht.

Investoren und Bauherren finden bei uns Rat in allen Fragen des Baurechtes, insbesondere bei der Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben und deren Vereinbarkeit mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Im Mittelpunkt steht dabei die Beratung im Baugenehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Altlastenrecht, Nachbarrecht, Erschließungs- und Kommunalabgabenrecht, Immissionsschutzrecht, Kaufvertragsrecht sowie Energie- und Umweltrecht.

Grundstückseigentümer sowie Interessengemeinschaften von Nachbarn oder Anliegern vertreten wir in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und Verwaltungsstreitverfahren im Zusammenhang mit Bauanträgen, Bauvoranfragen, Nachbareinwendungen gegen störende Bauvorhaben und sonstigen Nachbarstreitigkeiten. Wir führen Normenkontrollklagen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Planfeststellungsverfahren.

Erwerber von Grundstücken erhalten bei uns Beratung im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen. Die Beratung fokussiert sich dabei auf die Prüfung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken beim Grundstückskauf.

Kommunen beraten wir bei der Realisierung von städtebaulichen Vorhaben aller Art. Dazu gehört Beratung bei der öffentlichen Auftragsvergabe (Vergaberecht) sowie die Erstellung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen zur Realisierung der Vorhaben. Dazu gehört auch die Beratung im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie in Fragen der Raumordnung. Wir klären rechtliche Spezialfragen und vertreten Gemeinden in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.